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                                         -   Vertriebsoptimierung - Vertriebspush in Kriesenzeiten -  

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                                                  pragmatisch und umsetzungsstark!

 

Hinweis-
geberschutz 

DAS HINWEISGEBERSCHUTZGESETZ IST SEIT 2.7.2023 IN KRAFT GETRETEN - wir unterstuzen Sie bei der pragmatischen Einführung und Umsetzung 

Leitfaden zur Umsetzung

Die Einrichtung eines elektronischen Hinweisgebersystems ist dringend zu empfehlen. Aber ein Hinweisgebersystem alleine reicht nicht aus: Die Meldestelle muss aufgebaut werden, das System muss konfiguriert werden, alle Beteiligten müssen informiert und geschult werden, es muss intern und extern kommuniziert werden und eine neutrale und kompetente externe Beratung ist bei der Bearbeitung der Meldungen sinnvoll. 

Hinweisgeberschutz

Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz ist seit 2. Juli 2023 in Kraft getreten! Es ist aber noch nicht zu spät ein Hinweisgebersystem einzuführen. Die Bußgelder für die Nichteinführung sind bis Anfang Dezember ausgesetzt. Bis zum 02.07.2023 hätten alle Unternehmen ab 250 Mitarbeiter:innen einen internen Meldekanal einrichten müssen. Unternehmen mit 50 - 249 Mitarbeiter:innen müssen ihn bis zum 17.12.2023 einrichten. Der interne Meldekanal muss aber die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetztes erfüllen. Und diese kann nur ein professionelles Hinweisgebersystem erfüllen. Die Ziele des Gesetzes sind der verbesserte Schutz von Hinweisgebern:innen bei der Meldung von Regelverstößen und der Schutz vor rechtlichen und/oder personellen Negativkonsequenzen sowie die Forcierung der Aufdeckung und Unterbindung dieser Verstöße/Missbräuche. Ein rechtskonformes, IT-gestütztes Hinweisgebersystem leistet wertvolle Hilfe bei der Schadensbegrenzung und -verhinderung und kann Wettbewerbsvorteile bilden. Handeln Sie jetzt!

Schulungen

EIne Sensibilisierung und Schulung der Führungsebene, der Mitarbeiter und des Betriebsrates sind ein essenzieller Bestandteil eine nutzenstiftenden Einführung des HInweisgeberschutzes und gesetzlich vorgeschriegen.

Interne oder externe Medestelle für den Hinweisgeber

Eine Frage Ihrer Kapazitäten und Know- How Basis

Ob Sie die Meldestelle selbst oder duch unse als externe Dienstleister betieben wollen, häng von Ihrem Kapazitäen und natürlich dem zu grundeleigenden Know-How innerhalb Ihrer Organisatiion ab. Unabhängig davon sind folgende Bestandteile für Sie modular einzuplanen:

  • Aufbau der Meldestelle
    • Einrichtung, Inhalte und gesetzlichen Anforderungen
  • Schulung und Sensibilisierung des Führungskreises im Umgang
    • Sensibilisierung der MItarbeiter und Abgrenzung zum Denunziantentum
  • interne und externe, nachhaltige Kommunikation
  • die neutrale Meldestelle
  • Reporting an alle relevaten Stakeholder
  • schliessen vom Prozesslücken
     

Das digitale Hinweisgeberschutzsytem 

Ein Hinweisgeber System muss professionall, benutzerfreundlich, sicher, nachvollziehbar, skallierbar und preiswert sein. Zudem sollte das System flexibel sein und das Hinweis-Formular und der Bearbeitungsprozess individuell gestaltet werden können. Ein integriertes Dashboard und Echtzeit -Statistiken erleichtern das Reporting (je nach Version). Automatisch werden Erinnerungen und Fristen gesetzt und jede Meldung wird nachvollziehbar dokumentiert. Eine interne Meldung kann telefonisch oder textlich oder persönlich abgegeben werden - alle 3 Meldewege können über das Hinweisgebersystem erfasst und verwaltet werden. 
 

 

Kontakt:                                                                                                                                          

MH-Beratung + Umsetzung UG          Tel: +49 07231 65 26 38                                                                    

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75177 Pforzheim                                  E-Mail: mh@mh-beratung-umsetzung.de

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